Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit kann eintreten, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Je nach Status, Dienstzeit und Laufbahn können dadurch finanzielle Lücken entstehen – besonders bei Beamtenanwärtern, Beamten auf Probe oder jungen Beamten.
Wichtig für
- Beamtenanwärter
- Referendare
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Lebenszeit
- Berufsgruppen mit körperlicher oder psychischer Belastung